Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Bunten, wie versprochen sende ich Euch Informationen zu den Sitzungen in dieser Woche:
Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung
Büchereikuratorium
Haupt- und Finanzausschuss, Donnerstag, 17. September 18.00 Uhr - Ortstermin am Friedhof, danach Sitzung um 18.30 Uhr im Rathaus:
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:
1. Erweiterung der Urnenwand im Friedhof Schnaittach; Festlegung des Standortes
2. Anlegung eines Feldes für Baumbestattungen auf dem Friedhof Schnaittach
3. Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hedersdorf
4. Finanzielle Unterstützung der Bürgerinitiative „Bürger gegen Strommonstertrasse“ zum Beitrag der Aarhus Konvention
5. Antrag des E.L.F. (Eltern – Lehrer – Freunde für Kinder) e.V. – Förderverein der Grundschule Schnaittach & Kirchröttenbach – auf Bezuschussung der Mittagsbetreuung am Schulstandort Kirchröttenbach im Schuljahr 2015 / 2016
6. Bekanntgaben
7. Anfragen
Danach findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Zu TOP 1. Erweiterung der Urnenwand im Friedhof Schnaittach; Festlegung des Standortes
In der in 2012 errichteten Urnenwand sind von 84 vorhandenen Kammern noch 37 frei. Da zurzeit durchschnittlich 16 Urnennischen im Jahr benötigt werden, bedeutet dies, dass mit der Planung einer neuen Urnenwand begonnen werden muss. Die Verwaltung hat für einen neuen Standort mehrere Möglichkeiten gefunden:
Standort 1: Hier hätte eine ca. 8 m lange Urnenwand mit 60 Kammern Platz. Die Kosten für die Urnenwand würden sich auf ca. 27.550 € belaufen. Evtl. könnte die Wand mit 2 x 4 m leicht versetzt gestellt werden, um das Bild etwas aufzulockern. Ob für eine Blumenbank evtl. Platz vorhanden ist, muss genau geprüft werden, da sich direkt vor der Urnenwand die Grabkammern befinden würden. Es wird aber nicht für erforderlich gehalten, eine Blumenbank vorzuhalten. Die Angehörigen bzw. Besucher legen ihre Sachen auch auf einer Rasenfläche ab. Diese wäre auch einfacher zu pflegen.
Standort 2 Alt. 1, 2 bzw. 3: An der Treppe neben Feld 18 a – Urnenerdgräber – könnte eine ca. 5 m lange gerade Wand, bzw. als Alternative in U-Form oder als Eck gesetzt werden. In der 5 m langen Wand würden ca. 36 Kammern Platz haben. Für die U-Form bzw. für den Bau als Eck käme es für die Anzahl der zusätzlichen Kammern darauf an, wie groß über Eck gebaut werden kann. Die Kosten für eine 5 m Wand belaufen sich auf ca. 17.440 €
Standort 3: Befindet sich an Feld 19. Hier hat eine ca. 5 m lange Wand Platz.
Standort 4: An der alten Friedhofshalle, vor dem jetzigen Ablageplatz von Splitt, Steinen und Erde. Hier könnte eine ähnliche Urnennischenanlage wie die bereits bestehende in Feld 19 gebaut werden. Diese ist in U-Form gebaut und hat insgesamt 84 Kammern. Die Kosten für diese Wand belaufen sich auf ca. 38.000 €.
Standort 5: An der Leichenhalle bei Feld 14 wäre Platz für eine Urnennischenanlage wie die bereits bestehende in Feld 19.
Die genannten Preise für die Urnenwände wurden von der Fa. Rost mitgeteilt. Sie gelten einschließlich Aufstellung aber ohne Fundament. Die Firma hat die bereits bestehenden Urnenwände aufgestellt. Die Kosten für die Gestaltung des Umfeldes würden noch zusätzliche anfallen. Der Standort 5 hat den Vorteil, dass Platz für eine große Urnenwand ist und somit für die nächsten Jahre genug Bestattungsmöglichkeiten vorhanden wären. Der Platz ist vom Haupteingang gut zu erreichen. Am Standort 4 ist ebenfalls Platz für eine große Urnennischenanlage und diese wäre ebenfalls gut vom Haupteingang zu erreichen. Von Nachteil wäre aber, dass der Ablageplatz verlegt und der Zugang zum Gerätehaus an der alten Friedhofshalle weiterhin ermöglicht werden muss.
Bei der Wahl eines Standortes für den Bau einer kleineren Urnenwand (Standort 1- 3), wird empfohlen, direkt einen Standort für eine zweite Wand zu beschließen, damit, falls die Kammern schnell vergeben sind, die nächste Wand ohne Standortsuche gebaut werden kann.
Ebenfalls wird empfohlen, beim Bau von neuen Urnenwänden auf eine Blumenbank zu verzichten. Die bisherigen Erfahrungen mit den beiden vorhandenen Wänden haben gezeigt, dass diese sehr schnell verunreinigt werden und einen hohen Pflegeaufwand haben. Durch den Verzicht wäre die Urnenwand auch kostengünstiger. Die Rasenflächen könnten ebenfalls für die Blumenablage genutzt werden und wären leichter zu pflegen. Die genaue Gestaltung der Urnenwand obliegt dem Bau- und Umweltausschuss.
Beschlussvorschlag:
1. Am Friedhof Schnaittach wird am Standort 5 am Standort 4 am Standort 1 am Standort 2 am Standort 3 eine Urnenwand errichtet.
2. Dem Marktgemeinderat wird vorgeschlagen folgendes zu beschließen: Künftig wird beim Bau einer Urnenwand auf eine Blumenbank verzichtet
Zu TOP 2 Anlegung eines Feldes für Baumbestattungen auf dem Friedhof Schnaittach
Beim Markt Schnaittach kommen verstärkt Anfragen, ob Baumbestattungen für Urnen angeboten werden. Bei dieser Bestattungsart wird die Asche des Verstorbenen in biologisch abbaubarer Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Hier entfällt die Grabpflege durch die Angehörigen. Die Fläche um die Bäume wird mit Rasen angesät und vom Markt gepflegt.
Von anderen Gemeinden, die diese Bestattungsart bereits anbieten, wurde bestätigt, dass es gut angenommen wird. In Schnaittach sollte daher die Anlage eines Grabfeldes für Baumbestattungen überdacht werden.
Die Möglichkeit für die Errichtung dieses Grabfeldes bestände auf dem freien Gelände hinter Feld 14 – Feld 15 (s. Anlage 1).
Derzeit ist unklar ob diese Fläche bereits als Friedhofsfläche gewidmet ist. Dies wird derzeit mit dem Landratsamt geklärt, sollte die besagte Fläche noch nicht gewidmet sein, so müsste eine Widmung nach Art. 8 Abs. 1 Bestattungsgesetz stattfinden und eine Genehmigung durch das Landratsamt erfolgen. Vorsorglich soll ein Widmungsbeschluss gefasst werden.
In diesem Feld sind bereits Bäume vorhanden. Diese müssten von einem Fachmann überprüft werden, ob sie wegen der vorhandenen Wurzeln für Bestattungen geeignet sind. Des Weiteren sollten gleichzeitig neue Bäume gepflanzt werden, damit diese anwachsen können.
Die Kosten für den Ausbau des bereits vorhandenen Weges in das neue Feld würden sich laut Bauamt auf ca. 4.000 € belaufen. Es wird vorgeschlagen auf den Weg zu verzichten und das Feld so zu belassen, wie es momentan ist, zumal zu den einzelnen Bäumen keine Wege angelegt werden können.
Bei den anderen Gemeinden wurden Stelen für die Anbringung von Namenstafeln der Beigesetzten aufgestellt. Eine Stele in Naturstein kostet ca. 1.700 € zuzüglich der Kosten für Aushub und Fundament. Die Namenstafeln werden über die Gemeinde bei einem Steinmetz bezogen .
Es ist geplant keinen Wiedererwerb des Nutzungsrechtes zu ermöglichen. Die Kosten für die Baumbestattung müssen erst kalkuliert werden, es können derzeit auch keine geschätzten Kosten genannt werden.
Die Umzäunung und das vorhandene Tor im Gelände müssten erneuert bzw. ausgebessert werden. Die genaue Gestaltung des Feldes für Baumbestattungen obliegt dem Bau- und Umweltausschuss.
Beschlussvorschlag:
Dem Marktgemeinderat wird vorgeschlagen folgendes zu beschließen: Auf dem gemeindlichen Friedhof Schnaittach wird auf der südöstlichen Teilfläche der Fl.Nr. 411 (Anlage 1) der Gemarkung Schnaittach ein Feld für Baumbestattungen angelegt und die Fläche als Friedhofsfläche nach Art. 8 Abs.- 1 BestG gewidmet.
Zu TOP 4: Finanzielle Unterstützung der Bürgerinitiative „Bürger gegen Strommonstertrasse“ zum Beitrag der Aarhus Konvention
Bürgerinitiative Bürger gegen Strommonstertrassen hat den Antrag gestellt, dass der Markt Schnaittach die einmalige Kostenbeteiligung von 200 € beim Rechtshilfefonds der Aarhus Konvention Initiative übernimmt. Haushaltsmittel sind keine vorhanden.
Die Aarhus Konvention ist ein Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gereichten in Umweltangelegenheiten. Das Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt.
Die BRD hat die Aarhus-Konvention am 15. Januar 2007 mit völkerrechtlicher Wirkung ratifiziert, nachdem der Deutsche Bundestag das Aarhus- Vertragsgesetz beschlossen hatte. Für die Ratifizierung war der vorherige Erlass von Vorschriften im Bereich der drei Säulen der Aarhus-Konvention erforderlich:
Zugang zu Umweltinformationen durch das Umweltinformationsgesetz (UIG)
Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren durch das Öffentlichkeitsbeteilgungsgesetz
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten durch das Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz.
Der von der Bürgerinitiative zu unterstützende Rechtshilfefonds ist eine Private Initiative, bei der eine Sprecherin als natürliche Person gegen die EU-SUP Direktive klagt und schärfere Vorschriften zur Bürgerbeteiligung verlangt, da aus deren Sicht das deutsche Gesetz zur strategischen Umweltprüfung (SUPG) materielle Fehler enthält.
Zwar kann die Erfolgsaussicht einer Klage im vornherein nicht immer genau bewertet werden, aber es ist verwunderlich, dass die Initiative nicht auf dem nationalen Rechtsweg gegen das deutsche Gesetz klagt, sondern vor einem UN- Gericht. Die Klage hat auch keine aufschiebende Wirkung, d. h. auch wenn die Klage erfolgreich sein würde, würden die Stromtrasse wahrscheinlich trotzdem gebaut.
Des Weiteren wird die Stromtrasse mit großer Sicherheit nicht durch das Schnaittacher Gemeindegebiet sondern entlang der Bundesautobahn A 93 verlaufen.
Aus Verwaltungssicht ist es schwer nachvollziehbar Steuergelder für eine private Initiative mit geringen Erfolgsaussichten und keiner Auswirkung auf das Gemeindegebiet auszugeben.
Beschlussvorschlag: Der Markt Schnaittach trägt den Beitrag der Bürgerinitiative „Bürger gegen Strommonstertrassen“ für den Rechtshilfefonds der Brigitte Artmann Aarhus Konvention Initiative in Höhe von 200 €.
Sitzung des Büchereikuratoriums am Mittwoch, 16. September 2015, 18.00 Uhr Rathaus
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Büchereikuratoriums:
1. Jahresrückblick 2. Nachgenehmigung von Buchbestellungen 3. Änderung der Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Schnaittach 4. Verschiedenes
Ich wünsche Euch eine gute Woche! Bis bald.